Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ergänzende Vertragsbedingungen für Website-Leistungspakete
Stand: 03.04.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese ergänzenden Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Erstellung von Websites und zugehörigen digitalen Leistungen (nachfolgend „Werkleistungen"), die zwischen der Baltic iHub GmbH, Redderkoppel 13, 24159 Kiel (nachfolgend „Auftragnehmerin"), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.
(2) Die Angebote der Auftragnehmerin richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin. Im Falle von Widersprüchen gehen die spezifischeren Regelungen dieser ergänzenden Vertragsbedingungen vor.
§ 2 Leistungspakete und Vergütung
(1) Die Auftragnehmerin bietet Website-Leistungspakete zu den auf der Seite baltic-ihub.com/leistungen/webdesign zum Zeitpunkt der Auftragserteilung dargestellten Konditionen an. Individuelle Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und vergütet.
(2) Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 3 Ratenzahlung
(1) Die Auftragnehmerin bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit einer zinsfreien Ratenzahlung an. Die Anzahl der Monatsraten richtet sich nach dem Netto-Auftragswert wie folgt:
| Netto-Auftragswert | Anzahl Monatsraten |
|---|---|
| bis 1.999,99 EUR | bis zu 3 Raten |
| 2.000,00 bis 4.499,99 EUR | bis zu 6 Raten |
| ab 4.500,00 EUR | bis zu 12 Raten |
(2) Die Ratenzahlung ist vollständig zinsfrei. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren, Finanzierungskosten oder sonstige Zusatzkosten an. Der Gesamtbetrag der Raten entspricht der vereinbarten Vergütung gemäß § 2.
(3) Die erste Rate ist bei Auftragserteilung fällig. Die weiteren Raten sind jeweils zum gleichen Kalendertag der Folgemonate fällig. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Sitz der Auftragnehmerin, so tritt an dessen Stelle der nächstfolgende Werktag.
(4) Die Einziehung der Raten erfolgt automatisch über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Der Auftraggeber erteilt hierzu bei Auftragserteilung ein SEPA-Lastschriftmandat bzw. autorisiert die wiederkehrende Belastung der hinterlegten Zahlungsmethode.
(5) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Restbetrag jederzeit vorzeitig in einer Summe zu begleichen. Ein Recht auf vorzeitige Teilzahlungen über die vereinbarten Raten hinaus besteht ebenfalls.
§ 4 Zahlungsverzug und Mahnverfahren
(1) Bleibt eine Ratenzahlung oder sonstige Zahlung nach Fälligkeit aus, gerät der Auftraggeber — unbeschadet der Regelungen in § 286 Abs. 2 BGB — spätestens 14 Kalendertage nach Fälligkeit und Zugang einer Zahlungserinnerung in Verzug.
(2) Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Wird eine fällige Rate trotz Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung von mindestens 14 Kalendertagen nicht beglichen, ist die Auftragnehmerin berechtigt:
- a) die Gesamtfälligstellung aller noch ausstehenden Raten zu erklären (Verlust der Ratenzahlungsvergünstigung), und
- b) den Zugang zur Website vorübergehend zu sperren (Hosting-Sperre), bis der vollständige Rückstand einschließlich angefallener Verzugszinsen beglichen ist.
(4) Die vorübergehende Sperrung gemäß Abs. 3 lit. b) wird dem Auftraggeber mindestens 7 Kalendertage vor Durchführung schriftlich oder per E-Mail angekündigt. Die Auftragnehmerin wird die Sperrung auf das erforderliche Maß beschränken und unverzüglich nach Zahlungseingang aufheben.
(5) Für die Reaktivierung der Website nach einer Sperrung gemäß Abs. 3 lit. b) wird eine Reaktivierungsgebühr in Höhe von 300,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben. Diese Gebühr deckt den technischen und administrativen Aufwand für die Wiederherstellung des Betriebs ab. Sie wird nicht erhoben, sofern der Auftraggeber nachweist, dass der Auftragnehmerin kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(6) Die Rechte des Auftraggebers aus § 286 Abs. 4 BGB (Entlastungsbeweis bei Verzug) sowie das Recht, die Unverhältnismäßigkeit der Sperrung geltend zu machen, bleiben unberührt.
§ 5 Nutzungsrechte und Eigentumsübergang
(1) Die Auftragnehmerin erstellt die Website einschließlich Design, Quellcode und Inhalten (nachfolgend zusammen „Werk") im Auftrag des Auftraggebers. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung einschließlich sämtlicher Raten verbleiben alle Nutzungs- und Verwertungsrechte am Werk bei der Auftragnehmerin (Nutzungsrechtsvorbehalt).
(2) Mit vollständiger Bezahlung der letzten Rate gehen sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte am Werk — einschließlich des Rechts zur öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung und Vervielfältigung — auf den Auftraggeber über. Nicht übertragen werden Rechte an Drittkomponenten (z. B. Schriftlizenzen, Stockfotografien, Open-Source-Bibliotheken), deren Nutzung den jeweiligen Lizenzbedingungen unterliegt.
(3) Während der Ratenzahlungsphase gewährt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Website. Dieses vorläufige Nutzungsrecht steht unter der auflösenden Bedingung der Gesamtfälligstellung gemäß § 4 Abs. 3.
(4) Im Falle der Gesamtfälligstellung und fortgesetzter Nichtzahlung ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Website abzuschalten und die Nutzungsrechte zu widerrufen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes.
(5) Der Auftraggeber bleibt in jedem Fall Eigentümer der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten). Diese werden auf Verlangen unverzüglich herausgegeben.
§ 6 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Die Angebote der Auftragnehmerin richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß §§ 355 ff. BGB findet keine Anwendung.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Kiel.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser ergänzenden Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Baltic iHub GmbH · Redderkoppel 13 · 24159 Kiel · Amtsgericht Kiel, HRB 23361 KI · Geschäftsführer: Ralf Thode · USt-IdNr.: DE344347634